Zoll & Seuern

Die Steuer, für manchen ein Reizthema, aber von irgendwas müssen unsere Staaten schließlich leben.
Daher ein paar Erläuterungen.

  • Versandlieferung innerhalb Deutschland:
    Wir stellen eine Handelsrechnung mit ausgewiesener, gesetzlicher deutscher Mehrwertsteuer aus.
     
  • Versandlieferung an Privatkunden in EU-Länder:
    Wir stellen eine Handelsrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus.
    Für bestimmte Länder wird dabei der im Zielland geltende Mehrwertsteuersatz erhoben, der von dem in Deutschland geltenden abweichen kann.
     
  • Versandlieferungen an gewerbliche Kunden  in EU-Mitgliedstaaten:
    Wir stellen eine Handelsrechnung ohne Mehrwertsteuer aus, sofern uns eine gültige
    "EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" vorliegt.
    Hinweis: Diese VAT-ID entspricht nicht der inländischen Steuernummer!
     
  • Versandlieferungen an private und gewerbliche Kunden in Nicht-EU-Länder:
    Diese erfolgen grundsätzlich ohne Ausweis der Mehrwertsteuer.
    Je nach Rechnungsbetrag wird der Zoll im Zielland den Kunden kontaktieren und Einfuhrumsatzsteuer geltend machen.
     
  • Abholungen durch Privatkunden mit Wohnsitz innerhalb der EU:
    Wir stellen eine Handelsrechnung mit ausgewiesener, gesetzlicher deutscher Mehrwertsteuer aus.
     
  • Abholung durch Gewerbekunden aus dem EU-Ausland (mit Umsatzsteuer-Identnummer)
    Hier benötigen wir eine Gelangensbestätigung bei uns vor Ort, ohne die wir keine Rechnung ohne deutsche Mehrwertsteuer ausstellen können.

    Dazu ist folgendes zu beachten:

    - Die Waren müssen vom Inhaber bzw. einem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des abnehmenden
      Unternehmens abgeholt werden.
    - Die Beauftragung eines Frachtführers wie TNT oder UPS ist nicht möglich!
    - Bei Abholung muss ein Personalausweis als Nachweis der Person vorgelegt werden.
    - Vertreter müssen eine rechtsgültige Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des Inhabers bzw.
      Zeichnungsberechtigten vorlegen.
    - Ausweiskopie und Vollmacht werden von uns einbehalten und sind unverzichtbarer Bestandteil
      der Gelangensbestätigung.
    - Das abnehmende Unternehmen erklärt, durch diese Bestätigung, die Waren unmittelbar, das heißt,
      am Tage der Übernahme in das Zielland (Sitz des Unternehmens) auszuführen.
     
  • Abholung durch Kunden (privat wie gewerblich) aus Nicht-EU-Ländern:
    Wird behandelt wie jeder Verkauf innerhalb Deutschlands.
    Wir raten daher Kunden im Nicht-EU-Ausland davon ab, bestellte Teile selbst abzuholen oder sie wegen der Versandkosten an eine deutsche Lieferadresse schicken zu lassen. Aufgrund der geografischen Situation betrifft dies meist Kunden in der Schweiz. Sollte bei der Einfuhr ins Zielland trotz vorliegender Brutto-Rechnung und entrichteter deutscher Mehrwertsteuer die dort geltende Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden, ist eine rückwirkende Erstattung der deutschen Mehrwertwertsteuer nicht möglich.