ABE, TÜV & Gutachten

Du bekommst bei uns eine Vielzahl von Teilen, für deren Anbau sich die zuständigen Behörden unter Umständen interessieren. Für solche Teile liegen oft - aber nicht immer - technische Gutachten vor, die für die Abnahme einer technischen Änderung sinnvoll oder auch notwendig sind.

  1. Im Idealfall bekommt man vom Hersteller oder Lieferanten des jeweiligen Bauteils eine Amtliche Betriebbserlaubnis (ABE). Diese wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt und muss im betroffenen Fahrzeug mitgeführt werden. Bei vorliegender (und mitgeführter) ABE sind weder Abnahme des Anbaus noch Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.
     
  2. Ein bei uns immer so genanntes TÜV-Gutachten wird von TÜV, Dekra, GTÜ oder anderen dazu ermächtigten technischen Institutionen erstellt. Der Anbau von Teilen mit einem solchen Gutachten muss einer Prüfstelle vorgeführt und nach technischer Abnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. In der Regel und bei sachgemäßer Ausführung erfolgt beides ohne Probleme.
     
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Festigkeitsgutachten oder ähnlich bezeichnete Dokumente sind keine Genehmigungen im amtlichen Sinne. Das heisst, sie können zwar bei einer so genannten Einzelabnahme als Argument verwendet werden, müssen aber von der Prüfstelle nicht anerkannt werden und begründen keinen Anspruch auf Eintragung des Bauteils.

Bitte beachte:
Wer Bauteile, für die ihm keine ABE vorliegt, legal und ohne kreative Lösungen einsetzen möchte, um nicht H-Kennzeichen oder StVO-Zulassung zu riskieren, muss den Anbau vorher mit "seinem" TÜV besprechen. Bereits verbaute Teile, die vom TÜV nicht abgenommen werden, können wir nicht zurücknehmen!
Und ein Tipp: Prüfingenieure haben durchaus einen gewissen Ermessensspielraum. Wenn also Herr A in Prüfstelle B abwinkt, kann das bei Herrn X in Y durchaus ganz anders aussehen. In Internetforen oder bei anderen Tuning-Freunden bekommt man unter Umständen Hinweise, wo man mit seinem Umbau gute Aussichten auf Verständnis findet. Für diesbezügliche Verhandlungen ist jede Art von amtlichem Dokument nützlich. Perfekt ist natürlich, wenn man durch Briefkopie und Einzelabnahme-Gutachten eine vergleichbare Eintragung in einem anderen Fahrzeug nachweisen kann. Anspruch auf Gleichbehandlung besteht aber auch dann nicht.