Motomobil // FAQs & AGBs // Zoll und Steuern // Gelangensbestätigung
Beim Versand an Kunden mit Sitz im EU-Ausland, die eine gültige Umsatzsteuer-Identnummer angeben, wird die Rechnung netto ausgestellt, also ohne deutsche Mehrwertsteuer. Im Fall dass ein solcher Kunde die Lieferung selbst abholen möchte, ist eine Netto-Rechnung nur gestattet, wenn eine sogenannte Gelangensbestätigung vorliegt.
Hierzu ist folgendes zu beachten:
- Die Waren müssen vom Inhaber bzw. einem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des abnehmenden Unternehmens abgeholt werden.
Die Beauftragung eines Frachtführers wie TNT oder UPS ist nicht möglich! - Bei Abholung muss ein Personalausweis als Nachweis der Person vorgelegt werden.
- Vertreter müssen eine rechtsgültige Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des Inhabers bzw. Zeichnungsberechtigten vorlegen.
- Ausweiskopie und Vollmacht werden von uns einbehalten und sind unverzichtbarer Bestandteil der Gelangensbestätigung.
- Das abnehmende Unternehmen erklärt, durch diese Bestätigung, die Waren unmittelbar, das heißt, am Tage der Übernahme in das Zielland (Sitz des Unternehmens) auszuführen.
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