Altteile

Viele Ersatzteile werden auf der Basis von gebrauchten Altteilen hergestellt: Diese werden, wo möglich zerlegt, gründlich gereinigt, und wenn nötig, lackiert, Verschleißteile werden erneuert und das so überholte Ersatzteil auf Funktion geprüft und in einen neuwertigen Zustand versetzt. Dieses Kreislaufsystem wird auch von den großen Autoherstellern für aktuelle Modelle unterhalten. Diese überholten Teile unterliegen derselben Gewährleistungspflicht wie fabrikneu hergestellte. Für Teile, die neu nicht mehr hergestellt werden, ist dieses System zudem die einzige Möglichkeit, überhaupt wieder funktionsfähige Ersatzteile bereitzustellen.
Das AT-Pfand richtet sich nach Wert des Ersatzteiles und der aktuellen Versorgungslage mit Altteilen.

Folgende Pfandstufen gibt es:

AT1 15,00 €
AT2 25,00 €
AT3 30,00 €
AT4 50,00 €
AT5 75,00 €
AT6 125,00 €
AT7 225,00 €
AT8 350,00 €


Bitte beachten: Aggregate wie Lichtmaschine, Anlasser oder Vergaser dürfen nicht zerlegt retourniert werden. Defekte wie gebrochene Gehäuse, beschädigte Halterungen oder ähnliches sind ebenfalls Kriterien, die eine Erstattung des Pfandbetrages ausschließen. Dasselbe gilt bei unsichtbaren Schäden, die wir erst nach einer Prüfung der von Dir retournierten Altteile feststellen können. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass Deine Altteile bereits früher schon einmal aufbereitet wurden, auch dann ist unter Umständen eine erneute Überholung nicht möglich.

Nach Erhalt eines überholbaren Altteils, wird der Pfandbetrag erstattet. Sofern die überholten Teile von uns in einer Herstellerverpackung geliefert werden, schick das Altteil bitte in diesem Karton zurück. Das Porto für den Rückversand ist vom Kunden zu tragen, es empfiehlt sich der Versand als versichertes Paket.
Mehr zum Thema Versand...

Wichtiger Hinweis

Wir weisen bei einigen Artikeln in der Beschreibung darauf hin, dass das Altteil vorab benötigt wird. Wir haben also weder überholte noch überholbare Teile vorrätig und benötigen Euer Altteil für die Überholung. Das Auto wird in der Regel während der Bearbeitungszeit nicht fahrfähig sein, wobei sich dieser Zeitraum durchaus auf 4 - 6 Wochen erstrecken kann, in Einzelfällen evtl. auch länger.